Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestandteil jedes Mitgliedsvertrags im Self Defense Club, Marcus Schmohl, Ebereschenring 20, 15827 Blankenfelde-Mahlow.
1. Rechte des Mitgliedes
Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer das Trainingsangebot laut geltendem Stundenplan nach Weisung der Trainer zu nutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Pflichten des Mitgliedes
Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche durch ihn grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Das Mitglied achtet auf Sauberkeit von Körper und Ausrüstung. Es ist untersagt, während der Schulung Schmuck zu tragen.
3. Gesundheit
Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es gesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. SDC kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied muss während des Kampfsport-Trainings geeignete Schutzausrüstung tragen. Die Mindestausrüstung ist hierbei: Tiefschutz (Suspensorium), Zahnschutz, Boxhandschuhe. Unter Umständen ist die Schutzausrüstung noch zu erweitern.
4. Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SDC nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SDC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von SDC, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
5. Versicherungen
SDC hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber dringend empfohlen. SDC hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Vollkontakt Kampfsport-/Selbstverteidigungsdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Teilnahme an einer allgemeinen Fitness-Einheit sind Verletzungen ebenso nicht ausgeschlossen.
6. Führungszeugnis
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift und der Selbstauskunft, dass er/sie keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im polizeilichen Führungszeugnis (Bundeszentralregister) hat. Abweichungen sind den Instruktoren vorher mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich SDC vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. SDC kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen.
7. Öffnungszeiten
SDC behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten sowie die Örtlichkeiten in zumutbarem Rahmen zu ändern. Wird es dem SDC aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage und eingeschränkte Ferientrainingspläne gehen zu Lasten des Mitgliedes. Trainingsausfälle oder Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Er kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können in Textform erfolgen und sind sowohl per Briefpost an die im Vertrag angegebene Firmenanschrift als auch per E-Mail an kontakt@self-defense-club.de gültig. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder andere wesentliche Bestandteile dieses Vertrages ist SDC berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall behält sich SDC das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
9. Veränderungen
Das Mitglied verpflichtet sich, alle Veränderungen unverzüglich in Textform anzuzeigen. Dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, Bank- und Anschriftenänderungen sowie die Einleitung bzw. der Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bezüglich Gewaltdelikten.
10. Gesetz
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar ist. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem §§ 32 ff. StGB – Notwehr/Nothilfe).
11. Mitgliedsbeitrag / Beitragszahlung
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Begründete Beitragsanpassungen im zulässigen Rahmen behält sich SDC vor. Sollten die Beiträge angepasst werden, wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Eine Beitragserhöhung berechtigt das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die monatlichen Gebühren sind im Voraus zu entrichten und spätestens zum fünften Werktag des Monats fällig. Beginnt der Vertrag nicht am Monatsersten, wird für den ersten Monat ein anteiliger Beitrag für die Tage bis zum Monatsende berechnet. Die Beiträge werden zum 1. eines Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen. Betrag und Fälligkeit ergeben sich aus diesem Vertrag; eine gesonderte Vorabankündigung vor den einzelnen Einzügen erfolgt nicht. Bei abweichenden Beträgen (z. B. anteiliger Beitrag, Equipment) wird die Frist für die Vorabinformation auf einen Tag verkürzt; sie erfolgt über die Rechnung in der SDC App. Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird für jede Mahnung ein pauschaler Schadensersatz von EUR 8,00 für den Mehraufwand erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Ist das Mitglied mit mindestens zwei Beitragszahlungen im Rückstand, so wird der gesamte Restbetrag der aktuellen Laufzeit fällig.
12. Umzug oder Ausfall
Im Falle eines Umzugs (Verlegung des Kursortes) unter 25 Kilometer Entfernung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ab einer Verlegung von über 25 km Entfernung räumt SDC dem Mitglied ein sofortiges Kündigungsrecht ein, sofern in der Nähe des neuen Wohnortes kein anderes SDC vorhanden ist. Schwere Erkrankungen und Verletzungen, die zu einer Trainingspause führen (sofern sie mit ärztlichem Attest nachgewiesen sind), werden zum Vertragsende als ergänzende Laufzeit beitragsfrei angehängt. Für die vollen Kalendermonate des attestierten Fernbleibens werden im Gegenzug während der Pause keine Beiträge erhoben.
13. Mitgliedschaft Self Defense Club
Das Mitglied wird bei Vertragsabschluss reguläres Mitglied des Self Defense Club Netzwerkes und erkennt dessen Lizenz- und Haftungsvereinbarungen an. Das Mitglied genießt daraus resultierend Vorteile (z. B. Rabatte auf Weiterbildungen), die auf der Webseite aktuell einzusehen sind. Die Self Defense Club Mitgliedschaft ist an die Mitgliedschaft im SDC gebunden und erlischt automatisch bei deren Beendigung.
14. Unterrichtungsausschluss, Mitgliedermanagement
Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Instruktorenlizenz erwirbt das Mitglied nicht das Recht, in selbständiger Weise zu unterrichten. SDC behält sich vor, das Mitgliedermanagement inklusive der Zahlungsverkehrsabwicklung an externe Dienstleister (z. B. Buchhaltungssoftware Lexware Office) sowie den Zahlungsanbieter Mollie Payments auszulagern. SDC besteht auf eine eigene Corporate Identity. Sichtwerbung (z. B. T-Shirts, Aufkleber etc.) mit den Markenzeichen von SDC ist im Vorfeld mit den Inhabern von SDC abzusprechen!
15. Bild- und Tonrechteübertragung
Das Mitglied gibt sein Einverständnis, dass Bild- oder Filmaufnahmen, die während des Trainings, bei Ausbildungen oder zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, ohne Vergütung und ohne zeitliche sowie räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen. Auf Ansprüche aus diesen Aufnahmen wird seitens des Mitglieds verzichtet, sofern nicht berechtigte Interessen des Mitglieds im Einzelfall entgegenstehen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des SDC, soweit gesetzlich zulässig. Es findet deutsches Recht Anwendung.
18. Sonstige Vereinbarungen
Das Mitglied erkennt durch Vertragsabschluss den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an.
Stand: September 2026 · Fragen: kontakt@self-defense-club.de